Die Berggärten - Phase C

FAQ
LUXEMBURG:
Bezüglich des Ankaufs Ihrer Wohnung müssen Sie folgende Kosten berücksichtigen, um den Preis inklusive aller Kosten zu berechnen:
Die MwSt. (aktuell 17% oder 3%):
Die MwSt. bezieht sich nur auf die Baukosten.
Aktuell werden zwei Mehrwertsteuersätze in Luxemburg angewandt.
- 17% wenn das Objekt zu beruflichen Zwecken oder als Zweitwohnung benutzt wird;
- 3% wenn das Objekt als Hauptwohnsitz von dem Besitzer benutzt wird für eine Mindestdauer von 2 Jahren.
Notarkosten:
Die Notarkosten sind auf die Tarife basiert, wie sie vom luxemburgischen Staat festgelegt sind. Der Notar wird Ihnen auf Anfrage gerne den Betrag mitteilen.
Registrierungsrecht:
Im Großherzogtum Luxemburg, belaufen sich die Ankaufsrechte beim Ankauf einer Immobilie auf 7% (Einschreibungsgebühr proportional von 6% + Abschriftsrecht von 1%) auf den Wert der Immobilie.
Der Betrag der Einschreibungsgebühren kann jedoch aufgrund folgender Kriterien ändern:
– Der Käufer, der seinen Wohnsitz in Luxemburg hat und vorhat selber auf seinem Eigentumserwerb zu wohnen, kann von einem Pauschaltarif für die Einschreibung von 100,00 € profitieren, wenn die Einschreibungsrechte d.h. 7 % berechnet auf den Betrag des Grundstücks und eventueller Bauten, die realisiert wurden, den Freibetrag von 20.000,00 € pro Person nicht überschreiten.
– Der Käufer, der seinen Wohnsitz nicht in Luxemburg hat und vorhat selber auf seinem Eigentumserwerb zu wohnen, muss die Einschreibungsgebühren, so wie vorangehend berechnet, vorstrecken, kann sie jedoch zurückfordern, wenn er dem Notar ein Residenzzertifikat zuschickt mit dem er beweisen kann, dass er tatsächlich in dem erworbenen Objekt wohnt.
– Der Ankäufer, der im Verkaufsakt angibt, dass er das Gebäude kauft, mit dem Ziel einer baldigen Übertragung, hat ein Anrecht auf eine partielle Rückerstattung der Einschreibungsgebühren. Im Falle eines Weiterverkaufs steigt die anfängliche Einschreibungsgebühr von 6% auf 7,2% (durch das Zufügen einer Steuer von 1,2%). Das Abschriftsrecht beträgt unverändert 1%. Die fälligen Einschreibungsgebühren belaufen sich somit im Falle eines Weiterverkaufs auf 8,2% (proportional von 7,2 % + Abschriftsrecht von 1%). Der Betrag der Rückerstattung beläuft sich jedoch auf 6%, wenn der Verkaufsakt während einem Zeitraum von zwei Jahren registriert wird (ab dem ersten Verkaufsdatum). Die Rückerstattung beläuft sich auf 4,8%, wenn die Frist zwei Jahre überschreitet, wenn der Verkaufsakt registriert wird, aber weniger als vier Jahre seit dem ersten Verkauf beträgt.
Anschlüsse:
Außerdem müssen die Anschlusskosten der verschiedenen Verteilergesellschaften von Strom, Wasser, Fernsehen, usw. berücksichtigt werden.
Zu Ihrer Information, diese Anschlusskosten belaufen sich auf +/- 4.000 € ohne Mehrwertsteuer pro Einheit. Es handelt sich hierbei um eine nicht vertragliche Schätzung, basierend auf unseren vorherigen Projekten, welche je nach Marktpreisen ändern können.
BELGIEN
Bezüglich des Ankaufs Ihrer Wohnung müssen Sie folgende Kosten berücksichtigen, um den Preis inklusive aller Kosten zu berechnen:
- 12,5 % Einregistrierungsgebühren auf den Preis des Grundstücks
- 21 % MwSt. auf den Preis der Baulichkeiten
- Ungefähr 2 % auf den Verkaufspreis exklusive Kosten für die Notarhonorare (variabel je nach Kaufpreis und inklusive der Beteiligung an den Kosten für die Grundurkunde)
Auf Anfrage übermittelt Ihnen Ihr Notar gerne eine genaue Schätzung der Kosten und Gebühren.
Außerdem müssen die Anschlusskosten der verschiedenen Verteilergesellschaften von Strom, Wasser, Gas, Fernsehen, usw. berücksichtigt werden.
Zu Ihrer Information, diese Anschlusskosten belaufen sich auf +/- 5.000 € ohne Mehrwertsteuer pro Einheit. Es handelt sich hierbei um eine nicht vertragliche Schätzung, basierend auf unseren vorherigen Projekten, welche je nach Marktpreisen ändern können.
Der große Vorteil eines Ankaufs auf Plan ist die Möglichkeit, die Inneneinrichtung nach Ihren Wünschen, selbstverständlich unter Vorbehalt der technischen und administrativen Möglichkeiten, anzupassen.
Das Badezimmer vergrößern, um eine Badewanne einzubauen, den Abstellraum verkleinern, um Platz für den Wohnraum zu schaffen, sind beispielsweise Möglichkeiten, welche Ihnen gegeben sind, wenn Sie auf Plan kaufen.
Unser Verkaufspreis beinhaltet ein komplettes Paket, welches im Lastenheft genau beschrieben ist. Das Lastenheft wird Ihnen von unserem Verkaufsberater ausgehändigt. Es ist zum Beispiel eine Pauschale für das komplette Sanitärmodul, die elektrischen Installationen, die Heizung, die Fliesen sowie die Türen, wie im Lastenheft beschrieben, vorgesehen. Alle elektrischen Installationen und die Heizkörper werden in Absprache mit dem Käufer angebracht.
Die Möbel und die Küchen auf den Plänen werden rein informativ dargestellt und sind nicht im Verkaufspreis inbegriffen.
Das Lieferdatum ist im Kaufvorvertrag angegeben.
Der in der Verkaufsurkunde genannte Verkaufspreis ist definitiv und verbindlich. Er berücksichtigt allerdings den aktuellen Mehrwertsteuersatz und wird, wenn nötig, angepasst wenn der Satz sich ändern sollte.
Falls der Kunde Änderungen und/oder Zusatzarbeiten nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages anfragt, wird dieser, vor Realisierung der angefragten Arbeiten, einen Kostenvoranschlag zur Bestätigung erhalten.
LUXEMBURG
Etappe 1: Unterzeichnung des Reservierungsvertrages
Bei der Unterzeichnung des Reservierungsvertrages wird eine Anzahlung von 2% des Kaufpreises exklusive Kosten auf das Konto des Notars überwiesen und bleibt auf diesem Konto blockiert bis zur Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde.
Etappe 2: Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde
Auf Anfrage des Promotors oder des Notars, wird der Vertrag bei dem Notar unterschrieben. In diesem Moment sind die Grundstücksanteile, die bereits realisierten Baulichkeiten sowie die zugehörigen Kosten (MwSt., Einschreibegebühren und Notarhonorare) zu zahlen, abzüglich der bei der Unterzeichnung des Reservierungsvertrages verrichteten Anzahlung.
Etappe 3: Beim Voranschreiten der Bauarbeiten, sind die vorgesehenen Tranchen der Bauarbeiten nach der folgenden Tabelle zu zahlen:
- 15 % bei der Fertigstellung der Fundamente und der Bodenplatte;
- 15 % bei der Fertigstellung der Bodenplatte auf dem Kellergeschoss;
- 10 % bei der Fertigstellung der Bodenplatte auf dem Erdgeschoss;
- 10 % bei der Fertigstellung der Bodenplatte auf der ersten Etage;
- 10 % bei der Fertigstellung der Dacharbeiten;
- 10 % bei der Fertigstellung der Außenschreinerarbeiten;
- 10 % bei der Fertigstellung der Verputzerarbeiten;
- 10 % bei der Fertigstellung der Estricharbeiten;
- 5 % bei der Fertigstellung der Innenschreinerarbeiten;
- 5 % bei der Feststellung der Fertigstellung.
BELGIEN
Etappe 1 : Unterzeichnung des Kaufvorvertrages
Bei der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages wird eine Anzahlung von 5% des Kaufpreises exklusive Kosten auf das Konto des Notars überwiesen und bleibt auf diesem Konto blockiert bis zur Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde.
Nach der Zahlung der 5% und der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages vor dem Notar, profitiert der Käufer von einer Todesfallversicherung. Diese Versicherung ist ein kostenloser Dienst, welcher von allen Notaren angeboten wird und deckt den gesamten Kaufpreis und hiermit verbundene Kosten ab (bis zu einem Maximalbetrag von 250.000 €). Der Versicherungsschutz ist zwischen der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages und der notariellen Kaufurkunde gültig.
Etappe 2 : Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde
Innerhalb von maximal 4 Monaten wird die notarielle Kaufurkunde beim Notar unterzeichnet. In diesem Moment sind die Grundstücksanteile, die bereits realisierten Baulichkeiten sowie die zugehörigen Kosten (MwSt., Einregistrierungsgebühren und Notarhonorare) zu zahlen, abzüglich der bei der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages verrichteten Anzahlung.
Etappe 3 : Beim Voranschreiten der Bauarbeiten sind die vorgesehenen Tranchen der Bauarbeiten nach der folgenden Tabelle zu zahlen:
- 15 % bei Fertigstellung der Bodenplatte -1;
- 15 % bei Fertigstellung der Decke auf dem Keller;
- 10 % bei Fertigstellung der Decke auf dem Erdgeschoss;
- 10 % bei Fertigstellung der Decke auf der ersten Etage;
- 10 % bei Fertigstellung der Decke auf der zweiten Etage;
- 10 % während der Dacharbeiten;
- 10 % während der Außenschreinerarbeiten;
- 5 % während der Verputzarbeiten;
- 5 % bei Fertigstellung des Estrichs;
- 5 % während der Innenschreinerarbeiten;
- 5 % bei der provisorischen Abnahme. Diese letzte Tranche ist nach der Unterzeichnung der provisorischen Abnahme zu zahlen.
LUXEMBURG
Der Käufer genießt einen Gesamtschutz. Eine Fertigstellungsgarantie, die zu 100% dem Wert des verkauften Gebäudes entspricht, wird durch eine Bank auf dem luxemburgischen Platz gewährleistet. Diese garantiert, dass das Gebäude auf jeden Fall fristgerecht und dem Lastenheft entsprechend, gebaut wird.
Zu dem Zeitpunkt der Unterschrift der Akte erhält der Käufer von dem Promotor ein Beweisstück für die Anzahlung. Diese Garantie wird während der Abnahme freigegeben. Sie bezieht sich auf die Gesamtheit der Arbeiten.
Wenn die Frist überschritten wird, so hat dies enorme finanzielle Konsequenzen für den Unternehmer. Der festgelegte Preis ist endgültig und die Gesamtheit der Arbeiten ist in dem Lastenheft definiert und dieses wird dem Basis- und Reservierungsvertrag beigefügt.
Eine Abnahme wird am Ende der Bauarbeiten organisiert, um jegliche Baufehler zu korrigieren. Solange nicht alles perfekt ist, wird eine Summe mit Voraussicht blockiert (Bankgarantie).
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es eine zehnjährige Garantie gibt, die eventuelle Statikprobleme deckt, die bis 10 Jahre nach Beendigung der Bauarbeiten auftreten.
BELGIEN
Der Schutz des Käufers ist komplett. Das Gesetz „Breyne“, unter Beaufsichtigung und Verantwortung der Notare des Verkäufers und des Käufers, garantiert Ihnen, dass das Gebäude, egal was passiert, in der angegebenen Zeitspanne und dem Lastenheft entsprechend gebaut wird.
Bei der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde wird ein Beweisdokument für die Hinterlegung einer Garantie von der Baufirma an den Käufer ausgehändigt. Diese Garantie wird zur Hälfte bei der provisorischen Abnahme freigestellt und der Rest bei der definitiven Abnahme. Sie deckt die gesamten Arbeiten ab.
Jegliche Überschreitung der Zeitspanne würde zu schweren Strafen für den Unternehmer führen. Der abgesprochene Preis ist unwiderruflich und die Gesamtheit der Arbeiten ist genauestens im Lastenheft, das an den Kaufvorvertrag sowie an die Grundurkunde angehangen wird, beschrieben.
Eine provisorische Abnahme wird am Ende der Bauarbeiten organisiert und die definitive ein Jahr nach der Fertigstellung, um jegliche Baumängel zu korrigieren. Solange nicht alles perfekt ist, bleibt ein Geldbetrag in Voraussicht blockiert (Bankgarantie).
LUXEMBURG
Die Gemeinschaftskosten beinhalten vor allem folgende Ausgaben:
- Der Unterhalt der gemeinschaftlichen Bereiche, sowie der Außenbereiche und die Schneeräumung;
- Die kleineren Instandhaltungsarbeiten;
- Die Honorare des Verwalters;
- Heizung, Strom, Wasser der gemeinschaftlichen Bereiche;
- Der Unterhalt und die Funktionskosten der Aufzuge;
- Die Gemeindesteuern;
- Die Feuerversicherung des Gebäudes;
- Die eventuellen größeren Arbeiten, welche von der Generalversammlung beschlossen werden;
- Die Bankkosten;
- Eventuell die Beteiligung am Reservefond (die Erstellung dieses Reservefonds wird durch die Wohngemeinschaft entschieden).
- Die verschiedenen Kosten.
In der Grundurkunde des Gebäudes werden die Anteile, welche Tausendstel genannt werden, für alle Wohnungen, Keller und Parkplätze definitiv festgelegt. Diese Arbeit wird durch die Verwaltung des Katasteramtes und der Topographie bestimmt.
Jeden Monat werden Sie um eine Vorauszahlung der geschätzten Unkosten der Miteigentümerschaft gebeten, basierend auf die Tausendstel Ihrer Güter (Keller und Parkplätze inbegriffen). Diese Vorauszahlungen werden am Ende des Jahres bereinigt, basierend auf die reellen Ausgaben. Zusätzlich kann eine Reservesumme (Reservefond) in Voraussicht auf zukünftige größere Ausgaben aufgebaut werden.
Außer den Honoraren für den Verwalter, handelt es sich hierbei um Kosten, die jeder Besitzer eines Einfamilienhauses normalerweise auch hat. Der Unterschied ist, dass sie hier gemeinsam getragen werden um später anteilig unter den Miteigentümern aufgeteilt werden. All das wird präzise durch die Grundurkunde der Miteigentümerschaft organisiert, worin Sie alle nötigen Informationen finden.
Hierunter teilen wir Ihnen eine Schätzung der verschiedenen monatlichen Kosten der Gemeinschaftsnutzung (exklusive des individuellen Verbrauchs von Strom und Telekommunikation) für eine Wohnung von 90 m² mit. Beachten Sie, dass es sich hierbei alleine um eine Schätzung handelt und jeder Fall verschieden ist und stark von der Verwaltung der Miteigentümerschaft abhängt.
- Schätzung der laufenden Kosten für eine Wohnung von 90 m²:
- Versicherung: 18,00 €/Monat
- Verwaltungskosten: 38,00 €/Monat
- Arbeiten und sonstige Kosten: 18,00 €/Monat
- Aufzüge: 13,00 €/Monat
- Reinigung: 12,00 €/Monat
- Gebühren für Strom und Steuer (gemeinschaftlich) – Gebühren für Heizung & Wasser (individueller Verbrauch): 72,00 €/Monat
- Gartenarbeiten: 9,00 €/Monat
Summe: 180,00 €/Monat
BELGIEN
Die Gemeinschaftskosten beinhalten vor allem folgende Ausgaben:
- Der Unterhalt der gemeinschaftlichen Bereiche, sowie der Außenbereiche und die Schneeräumung;
- Die kleineren Instandhaltungsarbeiten;
- Die Honorare des Verwalters;
- Heizung, Strom, Wasser der gemeinschaftlichen Bereiche;
- Der Unterhalt und die Betriebskosten des Aufzuges;
- Die Gemeindesteuern;
- Die Brandschutzversicherung des Gebäudes;
- Die eventuellen größeren Arbeiten, welche von der Generalversammlung beschlossen werden;
- Die Bankkosten;
- Eventuell die Beteiligung am Reservefond (die Erstellung dieses Reservefonds wird durch die Miteigentümerschaft entschieden);
- Die verschiedenen Kosten.
In der Grundurkunde des Gebäudes werden die Anteile, welche Tausendstel genannt werden, für alle Wohnungen, Keller und Parkplätze definitiv festgelegt. Diese Arbeit wird durch den Notar realisiert und wird in einem Bericht, der der Grundurkunde angehangen wird, beschrieben.
Jeden Monat werden Sie um eine Vorauszahlung der geschätzten Unkosten der Miteigentümerschaft gebeten, basierend auf die Tausendstel Ihrer Güter (Keller und Parkplätze inbegriffen). Diese Vorauszahlungen werden am Ende des Jahres bereinigt, basierend auf die reellen Ausgaben. Zusätzlich kann eine Reservesumme (Reservefond) in Voraussicht auf zukünftige größere Ausgaben aufgebaut werden.
Außer den Honoraren für den Verwalter, handelt es sich hierbei um Kosten, die jeder Besitzer eines Einfamilienhauses normalerweise auch hat. Der Unterschied ist, dass sie hier gemeinsam getragen werden um später anteilig unter den Miteigentümern aufgeteilt werden. All das wird präzise durch die Grundurkunde der Miteigentümerschaft organisiert, worin Sie alle nötigen Informationen finden.
Hierunter teilen wir Ihnen eine Schätzung der verschiedenen monatlichen Kosten der Gemeinschaftsnutzung (exklusive des individuellen Verbrauchs von Strom, Heizung und Telekommunikation) für eine Wohnung von 90 m² mit. Beachten Sie, dass es sich hierbei alleine um eine Schätzung handelt und jeder Fall verschieden ist und stark von der Verwaltung der Miteigentümerschaft abhängt.
Schätzung der laufenden Kosten für eine Wohnung von 90 m²:
- Versicherung: 8,00 €/Monat
- Verwaltungskosten: 14,00 €/Monat
- Arbeiten und sonstige Kosten: 14,00 €/Monat
- Aufzug: 7,00 €/Monat
- Säuberung: 6,00 €/Monat
- Gebühren für Strom und Wasser: 4,00 €/Monat
- Gartenarbeiten: 8,00 €/Monat
Gesamtbetrag: 61,00 €/Monat
Die Schallisolierung in einem Gebäude hängt einerseits von der Qualität der benutzten Materialien und Techniken ab und andererseits von der guten Einteilung der Räume.
Wir sind äußerst aufmerksam in Bezug auf die Schallisolierung in unseren Residenzen. Sie können die komplette Beschreibung all dieser Elemente in unserem Lastenheft finden.
In einem gut angelegten und erbauten Gebäude wird das Risiko der Lärmbelästigung verringert. Beachten Sie jedoch, dass es sich um ein Gemeinschaftsgebäude handelt, und nicht um ein Einfamilienhaus!
Tatsächlich fordert das Zusammenleben in einer Miteigentümerschaft einerseits den Respekt der geltenden Hausordnung und andererseits ein verantwortungsbewusstes Verhalten, genau wie in einem Einfamilienhaus.
Jede Miteigentümergemeinschaft wird durch einen Hausverwalter geführt. Bis zur ersten Generalversammlung, welche am Ende der Bauarbeiten organisiert wird, verrichtet Pierre & Nature diese Arbeit. Bei der ersten Generalversammlung, zu welcher alle Miteigentümer eingeladen werden, wird die Wahl des definitiven Verwalters abgehalten. Vor dieser Generalversammlung ist jeder Eigentümer dazu eingeladen, einen oder mehrere Hausverwalter seiner Wahl vorzustellen, wenn er dies möchte.
Zwei Faktoren sind ausschlaggebend für eine gute Investition:
- Die Qualität des Baus;
- Die Lage des Projekts.
Ein qualitativ hochwertiges und gut gelegenes Gebäude spiegelt einen sicheren Wert wider!
Was die Qualität des Baus anbelangt, zeugt das Lastenheft von der Qualität der vorgesehenen Baumaterialien. Die Wahl eines erfahrenen und bekannten Unternehmers, sowie die Wahl von Architektur- und Ingenieurbüros mit ausgezeichnetem Ruf sind ebenfalls eine Garantie für diese Qualität.
Das Projekt befindet sich nur wenige Schritte vom Zentrum Eupens und somit in unmittelbarer Nähe zu allen städtischen Einrichtungen.
Die Mietkandidaten bevorzugen immer Projekte in einer guten Lage und sind bereit in diesem Fall eine höhere Miete zu zahlen. Im Falle eines Weiterverkaufs findet der Besitzer leicht einen Abnehmer. Schöne Standorte sind selten und häufig gesucht!
Ein Notar wird durch den Promotor bestimmt und die Verkaufsurkunden werden bei diesem unterzeichnet. Er ist es, der, unter anderem, die Grundurkunde, die Hausordnung, die Kaufvorverträge und die notariellen Kaufurkunden vorbereitet. Er steht zu Ihrer Verfügung, um Ihnen alle zusätzlichen erwünschten Informationen zu geben, da er das Dossier genau kennt.
Außerdem sind Sie völlig frei, ohne zusätzliche Kosten, einen zweiten Notar zu wählen, der Sie in Ihrem Kauf berät und Ihnen zur Seite steht.
Ihr Mieter wird dazu aufgefordert, die Grundurkunde und die innere Hausordnung uneingeschränkt zu respektieren. Der Besitzer bleibt als einziger verantwortlich gegenüber der Miteigentümerschaft bezüglich der Zahlung der Gemeinschaftskosten, aber, natürlich, wird der Großteil dieser Kosten auf seinen Mieter weitergeleitet, da dieser die Einrichtungen nutzt. Der Besitzer wird seinen Anteil an der Brandschutzversicherung, den Steuervorabzug und einen eventuellen Beitrag an den Reservefond, usw. zahlen.
Ab dem Beginn der Bauarbeiten hat der Promotor eine Versicherung abgeschlossen, welche unter anderem die Feuerschäden abdeckt. Bei der ersten Generalversammlung wird dieser Vertrag an die Miteigentümerschaft weitergegeben. Ihr Gebäude ist also ständig versichert und es ist nicht nötig, eine zusätzliche Versicherung für die Wohnung zu unterzeichnen. Allerdings muss jeder Miteigentümer seinen Inhalt und eventuelle Aufwertungen der Wohnung (zum Beispiel, wenn er Verbesserungsarbeiten an seinem Gut verrichten lassen hat), sowie, falls er es möchte, andere Risiken wie Diebstahl versichern.